Rechtliche Hinweise
Nutzungs-, Prüf- und Haftungshinweise für die KI-gestützte Dokumentenverarbeitung
Stand: 30. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungs-, Prüf- und Haftungshinweise gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung FlowEngine, nachfolgend „Software“ oder „Dienst“ genannt, die von KM-Digitalwerk Gbr, nachfolgend „Anbieter“ genannt, bereitgestellt wird.
Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen und nicht gestattet.
Diese Hinweise ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Service-Level-Vereinbarungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Bei Widersprüchen gehen individuell ausgehandelte Vertragsvereinbarungen und anschließend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Zweck und Leistungscharakter der Software
Die Software dient als digitale und teilweise KI-gestützte Arbeits-, Analyse-, Organisations- und Entscheidungshilfe bei der Verarbeitung, Erfassung, Klassifizierung, Zuordnung, Auswertung und dem Vergleich geschäftlicher Dokumente.
Hierzu können insbesondere folgende Dokumentarten verarbeitet werden:
- Anfragen
- Angebote
- Auftragsbestätigungen
- Bestellungen
- Lieferscheine
- Rechnungen
- Gutschriften
- Mahnungen
- Leistungsbeschreibungen
- Preislisten
- Vertragsunterlagen
- E-Mail-Anhänge
- vergleichbare Geschäftsdokumente
Die Software kann unter anderem Dokumentinhalte erkennen, Textinformationen extrahieren, Dokumente klassifizieren, Dokumente einem Geschäftsvorgang zuordnen, Vorgänger- und Nachfolgedokumente miteinander vergleichen, mögliche Abweichungen markieren, fehlende Dokumente anzeigen und Formulierungsvorschläge erstellen.
Die Software ersetzt jedoch weder die fachliche Bearbeitung noch die eigenverantwortliche Kontrolle durch entsprechend qualifizierte Personen.
Die Software ist insbesondere kein autonomes Prüf-, Freigabe-, Buchungs-, Bestell-, Zahlungs-, Vertragsabschluss- oder Entscheidungssystem.
3. Einsatz künstlicher Intelligenz
Einzelne Funktionen der Software können auf künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, großen Sprachmodellen, Texterkennung, regelbasierten Verfahren oder einer Kombination dieser Technologien beruhen.
KI-gestützte Systeme arbeiten teilweise probabilistisch. Ihre Ausgaben beruhen auf Wahrscheinlichkeiten, erkannten Mustern, technischen Regeln und den jeweils zur Verfügung stehenden Eingabedaten.
Auch bei technisch einwandfreier Funktion können daher insbesondere folgende Fehler auftreten:
- falsche oder unvollständige Texterkennung
- fehlerhafte Extraktion einzelner Werte
- Verwechslung von Zahlen, Zeichen oder Einheiten
- falsche Zuordnung von Dokumenten
- unzutreffende Klassifizierung einer Dokumentart
- Nichterkennung vorhandener Abweichungen
- Kennzeichnung tatsächlich übereinstimmender Inhalte als Abweichung
- fehlerhafte Bewertung semantisch gleichwertiger Formulierungen
- unzutreffende Zusammenfassungen
- Auslassungen einzelner Inhalte
- scheinbar plausible, tatsächlich aber unrichtige Ergebnisse
- fehlerhafte Schlussfolgerungen aus unvollständigen Dokumenten
- abweichende Ergebnisse bei erneuter Verarbeitung
- Veränderungen von Ergebnissen infolge technischer Aktualisierungen
Die Tatsache, dass ein Ergebnis sprachlich überzeugend, vollständig oder eindeutig erscheint, bedeutet nicht, dass es inhaltlich richtig, vollständig oder für den beabsichtigten Zweck geeignet ist.
4. Verbindlicher Human-in-the-Loop-Grundsatz
Die Software ist ausschließlich für einen Human-in-the-Loop-Workflow bestimmt.
Das bedeutet, dass sämtliche von der Software erzeugten oder angezeigten Ergebnisse vor ihrer geschäftlichen Verwendung durch eine hierzu befugte und fachlich geeignete Person geprüft werden müssen.
Die menschliche Prüfung ist zwingender Bestandteil des vorgesehenen Arbeitsablaufs und darf nicht ausgelassen werden.
Insbesondere müssen vor einer weiteren Verwendung mindestens geprüft werden:
- die richtige Identität und Zuordnung des Dokuments
- die Vollständigkeit des Dokuments
- die Übereinstimmung mit dem Originaldokument
- Dokumentnummern und Referenznummern
- Namen und Anschriften der beteiligten Unternehmen
- Artikelnummern und Produktbezeichnungen
- Mengen, Gewichte, Volumen und Maßeinheiten
- Einzelpreise und Gesamtpreise
- Rabatte, Zuschläge, Nebenkosten und Frachtkosten
- Netto-, Steuer- und Bruttobeträge
- Steuersätze und steuerliche Angaben
- Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele
- Lieferbedingungen und Lieferfristen
- Bankverbindungen und Zahlungsempfänger
- Vertragsbedingungen und Haftungsregelungen
- erkannte oder nicht erkannte Abweichungen
- alle sonstigen Angaben, die für eine geschäftliche Entscheidung relevant sein können
Maßgeblich bleibt stets der Inhalt des jeweiligen Originaldokuments. Von der Software extrahierte, normalisierte, zusammengefasste oder neu dargestellte Informationen ersetzen das Originaldokument nicht.
5. Keine ungeprüfte Weiterverarbeitung
Ergebnisse der Software dürfen nicht ungeprüft verwendet werden, um unmittelbar oder automatisiert:
- Bestellungen auszulösen
- Aufträge anzunehmen
- Angebote abzugeben
- Verträge zu schließen oder zu ändern
- Rechnungen freizugeben
- Zahlungen anzuweisen
- Buchungen vorzunehmen
- Gutschriften zu erstellen
- Mahnungen zu versenden
- Lieferungen zu bestätigen
- Forderungen anzuerkennen
- Reklamationen zurückzuweisen
- Fristen verstreichen zu lassen
- rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben
- sonstige wirtschaftlich oder rechtlich relevante Maßnahmen durchzuführen
Soweit der Kunde technische Schnittstellen, Automatisierungen oder Drittsysteme mit der Software verbindet, muss er organisatorisch und technisch sicherstellen, dass Ergebnisse der Software vor einer verbindlichen oder schadensrelevanten Folgehandlung von einer hierzu befugten Person überprüft und freigegeben werden.
Eine vollautomatische Weiterverarbeitung erfolgt auf Verantwortung und Risiko des Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich als vertraglich vereinbarte und vom Anbieter freigegebene Funktion bereitgestellt wird.
6. Bedeutung von Hinweisen und Statusanzeigen
Von der Software angezeigte Hinweise, Symbole, Markierungen, Ampelfarben, Übereinstimmungswerte, Konfidenzwerte, Warnungen, Freigabestatus oder vergleichbare Darstellungen sind lediglich technische Indikatoren und Arbeitshilfen.
Sie stellen insbesondere keine Garantie dafür dar, dass:
- ein Dokument fehlerfrei ist
- sämtliche Abweichungen erkannt wurden
- keine weiteren Abweichungen bestehen
- ein Geschäftsvorgang vollständig ist
- sämtliche erforderlichen Dokumente vorhanden sind
- ein Betrag richtig berechnet wurde
- eine Rechnung sachlich oder rechnerisch richtig ist
- ein Dokument rechtlich wirksam ist
- eine geschäftliche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann
Auch ein positiver, grüner oder als vollständig dargestellter Status entbindet den Nutzer nicht von der vorgeschriebenen Prüfung.
7. Verantwortung des Kunden
Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen Prozesse, Entscheidungen, Freigaben und Handlungen vollständig verantwortlich.
Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich:
- nur geeignete und ausreichend qualifizierte Personen mit der Nutzung zu beauftragen
- Nutzer angemessen einzuweisen
- Prüf- und Freigabeprozesse festzulegen
- Zugriffs- und Benutzerrechte richtig zu vergeben
- das Vier-Augen-Prinzip einzusetzen, soweit Art und Risiko des Vorgangs dies erfordern
- Originaldokumente aufzubewahren
- Ergebnisse mit den Originalunterlagen abzugleichen
- gesetzliche und vertragliche Fristen eigenständig zu überwachen
- ungewöhnlich hohe oder atypische Schadensrisiken dem Anbieter vorab mitzuteilen
- fehlerhafte Ergebnisse nicht weiterzuverwenden
- erkennbare Fehler unverzüglich zu melden
- geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu ergreifen
Der Kunde hat seine internen Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass ein einzelnes fehlerhaftes Softwareergebnis nicht ohne menschliche Kontrolle zu einem wirtschaftlich oder rechtlich erheblichen Schaden führen kann.
8. Qualität der Ausgangsdokumente
Die Qualität der Ergebnisse hängt wesentlich von der Qualität, Vollständigkeit, Lesbarkeit und Struktur der bereitgestellten Dokumente und Daten ab.
Fehler können insbesondere begünstigt werden durch:
- schlecht lesbare Scans
- geringe Auflösung
- verzerrte oder abgeschnittene Seiten
- handschriftliche Ergänzungen
- ungewöhnliche Schriftarten
- Tabellen mit komplexem Aufbau
- überlappende Inhalte
- fehlende Seiten
- unvollständige Anhänge
- passwortgeschützte Dateien
- uneindeutige Dokumentnummern
- uneinheitliche Bezeichnungen
- fehlerhafte Ausgangsdokumente
- unterschiedliche Währungen oder Maßeinheiten
- ungewöhnliche Abkürzungen
- unvollständige oder fehlerhafte Stammdaten
Der Kunde muss die für die Verarbeitung erforderlichen Dokumente und Informationen vollständig, rechtmäßig und in einer geeigneten Qualität bereitstellen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass technisch nicht oder nur eingeschränkt lesbare Dokumente vollständig und richtig verarbeitet werden können.
9. Fristen, Erinnerungen und fehlende Dokumente
Funktionen zur Erkennung fehlender Dokumente, zur Berechnung von Fristen oder zur Anzeige und Versendung von Erinnerungen sind lediglich unterstützende Organisationsfunktionen.
Sie ersetzen kein eigenständiges Fristenkontrollsystem.
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, gesetzliche, gerichtliche, behördliche und vertragliche Fristen unabhängig von der Software zu erfassen, zu überwachen und einzuhalten.
Der Kunde darf insbesondere nicht darauf vertrauen, dass:
- jedes fehlende Dokument erkannt wird
- jede Frist richtig ausgelesen wird
- jede Frist richtig berechnet wird
- eine Erinnerung rechtzeitig angezeigt oder zugestellt wird
- eine E-Mail den vorgesehenen Empfänger tatsächlich erreicht
10. Keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung
Die Software und die durch sie erzeugten Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltungsberatung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige oder berufsrechtlich geregelte Beratung dar.
Die Software prüft insbesondere nicht abschließend:
- die Rechtswirksamkeit von Verträgen
- die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen
- die umsatzsteuerliche Richtigkeit von Rechnungen
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten
- handelsrechtliche Buchungspflichten
- vergaberechtliche Anforderungen
- exportkontrollrechtliche Anforderungen
- sanktionsrechtliche Beschränkungen
- branchenspezifische Compliance-Vorgaben
Bei rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen fachlichen Zweifelsfragen muss der Kunde entsprechend qualifizierte Berater hinzuziehen.
11. Keine Garantie und keine Beschaffenheitszusage
Soweit nicht ausdrücklich und in Textform anders vereinbart, übernimmt der Anbieter keine Garantie und keine verschuldensunabhängige Einstandspflicht für:
- eine bestimmte Erkennungsquote
- eine bestimmte Extraktionsgenauigkeit
- die vollständige Fehlererkennung
- die Eignung für einen bestimmten individuellen Geschäftsprozess
- die rechtliche oder steuerliche Verwendbarkeit der Ergebnisse
- eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit
- eine bestimmte Reaktions- oder Verarbeitungszeit
- einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg
Allgemeine Produktbeschreibungen, Präsentationen, Testzugänge, Demonstrationen, Werbeaussagen und öffentlich zugängliche Informationen stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet und vertraglich vereinbart wurden.
12. Verfügbarkeit und technische Störungen
Trotz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen kann eine jederzeitige, vollständig fehlerfreie und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software nicht gewährleistet werden.
Beeinträchtigungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten
- Sicherheitsupdates
- Softwareaktualisierungen
- Änderungen eingesetzter KI-Modelle
- Störungen des Internets
- Ausfälle von Rechenzentren
- Störungen von E-Mail-Diensten
- Störungen externer Schnittstellen
- Cyberangriffe
- höhere Gewalt
- behördliche Maßnahmen
- sonstige Umstände außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters
Verbindliche Verfügbarkeiten, Wartungsfenster, Reaktionszeiten und Service-Level gelten ausschließlich, wenn sie in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden.
13. Externe Dienste und Schnittstellen
Die Software kann Dienste, Schnittstellen oder Infrastruktur externer Anbieter nutzen. Hierzu können insbesondere Hostinganbieter, E-Mail-Dienste, Cloud-Dienste, Texterkennungsdienste, KI-Modelle, Speicheranbieter und sonstige technische Dienstleister gehören.
Der Anbieter haftet für von ihm eingesetzte Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelungen.
Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktionsweise oder fortgesetzte Bereitstellung von Leistungen externer Anbieter.
Soweit eine Störung ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich eines vom Kunden ausgewählten oder betriebenen Drittsystems stammt, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Störung nicht zu vertreten hat.
14. Datensicherung und Originalunterlagen
Die Software ist kein Ersatz für die eigenständige Aufbewahrung der Originalunterlagen und - soweit nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart - kein revisionssicheres Archivierungs- oder Dokumentenmanagementsystem.
Der Kunde muss:
- Originaldokumente unabhängig von der Software aufbewahren
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten eigenständig erfüllen
- erforderliche Daten regelmäßig sichern
- Exporte rechtzeitig durchführen
- sicherstellen, dass geschäftskritische Daten außerhalb der Software wiederherstellbar bleiben
Zeitlich begrenzte Speicherung, automatische Löschfristen oder die Beendigung eines Vertrags können zur Löschung von Dokumenten und Verarbeitungsergebnissen führen. Die jeweils geltenden Speicher- und Löschfristen ergeben sich aus dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und den Datenschutzinformationen.
15. Haftung des Anbieters
15.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien im Umfang der Garantie
- bei ausdrücklich übernommenen Beschaffungsrisiken
- nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung
15.2 Leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.3 Ungeprüfte oder unzureichend geprüfte Ergebnisse
Unterlässt der Kunde die in diesen Hinweisen und den Vertragsunterlagen vorgeschriebene menschliche Prüfung oder führt er sie nicht mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt durch, haftet der Anbieter nicht für Schäden, soweit diese Schäden durch eine ordnungsgemäße Prüfung verhindert oder vermindert worden wären.
Dies gilt insbesondere für Schäden und Kosten aufgrund:
- übersehener Preisabweichungen
- falscher Mengen oder Maßeinheiten
- fehlerhafter Steuerbeträge
- falscher Zahlungs- oder Bankdaten
- unrichtiger Lieferbedingungen
- übersehener Vertragsänderungen
- fehlerhafter Dokumentenzuordnungen
- unzutreffender Rechnungsfreigaben
- falscher Bestellungen
- Doppelbestellungen
- Fehlzahlungen
- versäumter Reklamationen
- versäumter oder falsch berechneter Fristen
- Vertragsstrafen
- Mahnkosten
- Verzugszinsen
- Produktionsausfällen
- sonstiger wirtschaftlicher Dispositionen auf Grundlage ungeprüfter Ergebnisse
Die zwingenden Haftungsfälle gemäß Ziffer 15.1 bleiben unberührt.
15.4 Schadensminderung und Mitverantwortung
Der Kunde muss zumutbare Maßnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
Hat ein Verhalten oder Unterlassen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen Nutzer zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, richtet sich die Haftung und die Höhe eines etwaigen Ersatzanspruchs nach dem jeweiligen Verursachungs- und Verantwortungsanteil.
15.5 Datenverlust
Bei einer leicht fahrlässigen Verursachung von Datenverlusten ist die Haftung des Anbieters auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung oder dauerhafte Archivierung ausdrücklich als vertragliche Hauptleistung des Anbieters vereinbart wurde oder ein Fall gemäß Ziffer 15.1 vorliegt.
15.6 Mittelbare Schäden und Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Ziffern 15.1 und 15.2 haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht für:
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
- ausgebliebene Einsparungen
- Produktionsausfälle
- Nutzungsausfälle
- Betriebsunterbrechungen
- Reputationsschäden
- Ansprüche Dritter gegen den Kunden
Die Haftung bleibt bestehen, soweit ein solcher Schaden die vorhersehbare und vertragstypische Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt.
15.7 Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15.8 Keine Veränderung der Beweislast
Durch diese Regelungen wird die gesetzliche Beweislast nicht zum Nachteil des Kunden verändert.
16. Ungewöhnlich hohe Risiken
Ist bei einem bestimmten Geschäftsvorgang ein für den Anbieter bei Vertragsschluss nicht erkennbares, ungewöhnlich hohes Schadensrisiko möglich, muss der Kunde den Anbieter vor der Verarbeitung ausdrücklich darauf hinweisen.
Dies betrifft insbesondere:
- besonders hohe Auftragswerte
- zeitkritische Produktionsprozesse
- Vertragsstrafen
- Just-in-time-Lieferketten
- Zahlungsfreigaben in außergewöhnlicher Höhe
- sicherheitskritische Bauteile
- medizinische oder gesundheitsbezogene Anwendungen
- Exportkontroll- oder Sanktionsfälle
- sonstige Vorgänge, bei denen bereits ein einzelner Verarbeitungsfehler erhebliche Folgen haben kann
Ohne eine entsprechende Mitteilung kann der Anbieter besondere, für ihn nicht erkennbare Risiken bei der Leistungserbringung nicht berücksichtigen.
17. Unzulässige Nutzung
Die Software darf nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage in sicherheitskritischen, lebens- oder gesundheitsrelevanten Bereichen verwendet werden.
Untersagt ist insbesondere eine Nutzung, bei der ein fehlerhaftes Ergebnis ohne wirksame menschliche Kontrolle unmittelbar:
- Menschen gefährden
- medizinische Entscheidungen beeinflussen
- sicherheitskritische Anlagen steuern
- gesetzlich vorgeschriebene Fachprüfungen ersetzen
- irreversible rechtliche oder wirtschaftliche Folgen auslösen kann
Eine Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks erfolgt auf Verantwortung des Kunden.
18. Verhältnis zu Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Unterauftragnehmern, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Speicherfristen, Löschung und Weisungsrechten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen und - soweit erforderlich - dem mit dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Diese Nutzungs- und Haftungshinweise ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag und keine datenschutzrechtliche Prüfung des jeweiligen Einsatzes durch den Kunden.
19. Änderungen der Software
Der Anbieter darf die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs technisch weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen anpassen, verwendete KI-Modelle austauschen und Funktionen aktualisieren, sofern die vereinbarte Hauptleistung dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Durch Aktualisierungen können sich Darstellung, Verarbeitungsgeschwindigkeit und einzelne Verarbeitungsergebnisse verändern.
Der Kunde muss nach wesentlichen Änderungen prüfen, ob seine internen Arbeits-, Prüf- und Freigabeprozesse weiterhin geeignet sind.
20. Schlussbestimmungen
Diese Hinweise sind zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den sonstigen Vertragsunterlagen auszulegen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser Hinweise ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Für die Vertragsbeziehung gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
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